Ich glaube es gab mal einen der es ernst meinte.
Beiträge von BlackHawk
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Richtig, DSO ist drehscheibeonline, da sind die richtigen nerds unterwegs

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Steht evtl. was im DSO dazu?
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hobbymäßig 0Eisenbahnfotograf (heute sagt man wohl Fuzzy)
Also unter Eisenbahnern heißt es u.a. Pufferküsser

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Heute stand zum ersten mal eine Eurodual 2159, angemietet von HCL, hier im Güterbahnhof Ruhleben und was soll ich sagen, schon beeindruckend wenn man sie in echt sieht.
Foto war leider nicht drin, da mit dem Auto unterwegs gewesen.
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Sind glaube ich die 3DZug bzw. RW/0381 Silberlinge als Repaint.
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Ich fand das feature nice, besonders nachts mit schnee

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Grob gesagt kann man das so Ausdrücken

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Schon witzig das sie sich Aufspielen, als würden sie die Rechte der DB AG Vertreten.
Vielleicht sollte man das gebahren des Payware Herstellers mal der DB AG und sogar herr Ruff mitteilen, ich glaube nicht das die darüber begeistert wären, wenn jemand einfach in ihren Namen Abmahnungen verschickt.
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Ich sehe auf dem Produktbild bei der Ordnungsziffer an erster Stelle eine "0".
Das muss nichts heißen, siehe SBB Cargo 482 000-7
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DTG baut gute Modelle, da gäbe es höchstens Beschwerden über das Fahrverhalten
Die Modelle wurden auch schon zerrissen, da ist kein Hersteller eine Ausnahme.
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Zitat
in Anbetracht zum Sachverhalt und Ihrem entgegenkommen die Inhalte zu löschen, will ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir gegen
Sie keine weiteren Schritte vornehmen werden. Es ist anzunehmen, dass Sie die Szenarien und die beinhalteten Ansagen, welche Eigentum
der Bahn sind in Bezug auf die Verletzung des Urheberrechts unwissend gehandelt haben.
Also kann dir der Paywarehersteller schon mal garnichts, da er nicht der Rechteinhaber ist.
Da kann ich genauso gut jeden YT User anschreiben der Videos mit Ansagen der DB AG in seinem Konto hat und ihn Abmahnen.
Mir fällt dazu nur eins ein:
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Nö, eine zivilrechtliche Abmahnung kann auch per E-Mail erfolgen. Ich würde jetzt spontan auch eine E-Mail mit einer Forums PN gleichsetzen.
Trotzdem nicht sicher
Alles anzeigenDurch die verschiedenen Abmahnwellen der vergangenen Jahre ist die Angst vor Abmahnungen in der Bevölkerung nicht gerade klein. Von dieser Furcht bzw. Unsicherheit versuchen auch windige Geschäftemacher und Betrüger zu profitieren, indem sie falsche Abmahnschreiben versenden.
Dabei lässt sich eine falsche Abmahnung per E-Mail verhältnismäßig einfach und kostengünstig versenden. Denn mithilfe entsprechender Programme lassen sich persönlich adressierte Mails an viele Personen versenden, ohne dass dabei Porto- oder Papierkosten anfallen.
Ob Sie tatsächlich eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten haben, lässt sich meist nur schwer feststellen. Denn die Mitteilungen unterscheiden sich sowohl gestalterisch als auch inhaltlich nur wenig von echten Abmahnschreiben. Zudem stammen die Mails angeblich von bekannten Abmahnkanzleien. Teilweise werden in den Fake-Abmahnungen sogar die echten Kanzlei-Logos und Formulierungen aus originalen Abmahnschreiben verwendet.
Dieser Umstand erschwert für Verbraucher die Einschätzung, ob es sich bei der Abmahnung per E-Mail um einen Fake handelt oder nicht. Ein Indikator für einen Fake können Abweichungen bei den Angaben zur Bankverbindung sein. Schließlich wollen die Betrüger, dass das Geld auf ihr eigenes Konto fließt.
Wie also schon erwähnt, da könnte ja jeder kommen und besonders per PN, da kann ich auch der Kaiser von China sein.
Erst wenn man also etwas auf Papier gedrucktes in den Händen hält, ist es ziemlich sicher.
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Tausche einfach die Loks aus.
Genau und wenn das Auto nicht anspringt, kaufe ein neues.
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@Tattissi eine PN ist keine erkennbare Abmahnung, da sie ja jeder Verfassen kann, erst wenn man es Schwarz auf Weiß in den Händen hat weiß man das sie echt ist.
Außerdem schlüsselt eine echte Abmahnung auf, wo genau die Verletzung stattfand und nicht einfach nur "indem sie Szenarios mit Ansagen von" beschreibt.
Da könnte ich bei YT den Leuten genauso per PN Schreiben, das ich sie Abmahne, weil sie nicht Lizensierte Ansagen von Ingo Ruff in ihren Videos bereitstellen.
Zudem:
Allerdings entscheiden sich die meisten Abmahner für eine schriftliche Variante. Denn dadurch lassen sich mögliche Beweisprobleme oder auch Unklarheiten bei der Formulierung vermeiden.
Und mit Schriftlich, ist Papier + Schwarze Schriftfarbe gemeint.
Wie gesagt, per Digitalen weg, kann jeder kommen.
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150-200m bei 60 km/h und mit etwa 150-200t mit einem 5 Wagen Zug, ist schon sehr Sportlich bei einer Vollbremsung.
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sondern wenn waren es welche, die mir zugesendet wurden oder aber sie wurden von YT entnommen.
Und da liegt das Problem, bei zugesendeten sachen weiß man nie woher die sind.
Wenn es jemand darauf anlegt (und anscheinend war es der Fall), kann er dir richtig vor den Karren fahren.
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Könnte nicht Ingo Ruff das Recht an seiner Stimme einklagen?
Nein, denn die Rechte tritt er an den Auftragsnehmer ab, anders sieht es aus wenn er Sachen aufnimmt und er sie nur Lizensieren lässt von einem Auftraggeber.
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Einfach abwarten ob das nicht nur heiße Luft ist, erst wenn man etwas Schwarz auf Weiß von einer Offiziellen Seite hat (Polizei/Staatsanwaltschaft), ist Handeln nötig.
Im internet kann ich auch der Kaiser von China sein.