Beiträge von RalleE

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    Oh, gut zu wissen. Danke! :thumbup:


    Vielleicht sind ja dort meine fehlenden ca.20% Frames geblieben. Ich tippe mal auf, es beisst sich.
    Denn der TS ist weder Vulcan noch OpenGL. Mal kurz drübergeflogen sehe ich nichts mit DX9.
    Kann ich erst heut Abend näher betrachten. :D


    Gruß !

    Auch bei mir soweit alles wunderbar. Die Performance ist erstaunlich gut dafür. Bin gerade mal den QD von Hanover bis Uelzen gefahren, Passagierfahrt.
    Soll dat sou, dat man in Unterlüß auf Gleis6 in die Pampa geleitet wird ? :ugly:


    Gruß !

    Währe es da nicht naheliegend, sich für den TS eine extra win7 x64 Partition anzulegen?
    Also, ich mach mir im laufe des Jahres auch neue Hardware die vornehmlich Win10 tauglich ist.
    Die leichte inkompatibilität mit Win7 ist für den TS kaum spürbar. Streamen und Aufnahmen machen dann Schwierigkeiten,
    aber wenn es sonst nichts ist.... *ka* .... außer,die tollen Schutzupdates zerklumpen einem das Sys Bios, MS halt... X/



    Gruß !

    Möglichkeit 1: Ist nicht alles nötige entfernt. Lösung Pseudo Railworksordner erstellen und darauf mal installieren und vergleichen.
    Möglichkeit 2: Ungünstige Konsterlation, z.B. andere Grafikkarte als Nvidia+Reshade+DX9 Titel, soll defenitiv zu Problemen führen.
    Plus was ich halt noch nicht kenne......


    Ahhh...Edith: Dazu gehört dann auch der die Zusatz GPU auf Intel CPUs .....


    Gruß !

    Ach du meine Güte....natürlich Zuglängenmesser. :D
    Kam gester Abend gerad von einem kurzfristigen Geburtstagstri... ähh Essen zurück, sorry. :ugly:


    Gruß!

    @AC ... Meepmeeep.....


    Man kennt es vom RWA Taurus, ähnlich dem Roadrunner. Hab aber noch nicht ausprobiert. Gerade mit der Installation fertig. :D



    Gruß !

    Das mit den pornografichen Innhalten ist doch schon der abgedroschenste Diskreditierungstrick schlechthin,und das seit Jahrhunderten .... :D , naja.


    Gruß !

    Komisch, irgendwie. Bei dieser Freewaregrößenordnung inc. Forum deren er sich angenommen hat, lässt er sich durch ein Paar anonyme Gestalten vertreiben ??
    Das klingt mir nicht einleuchtend. Er tut genau das was die wohl damit bezweckt haben? *denk*


    Gruß !

    Ist wie Photoshopfiltern nur halt in Echtzeit. Mal abgesehen von eventuellen Problemen, warum soll das den nichts bringen. Ich verwandele hier die TS Comicgrafik fast schon zu Fotorealismus? *denk*
    Hier merke ich halt das ich halt noch ein Mensch der ersten Computerstunden bin, wo man sich noch auf komplexe weise mit dem unbekannten beschäftigen musste. :D
    Bin ich froh das ich das noch kann .....



    Gruß !

    Also, als Antwort auf die Frage wie sich das mit gigitaler, privaten Fotografie im öffentlichen Raum verhält, bekam ich folgende Antwort.


    "
    ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 03. Mai 2018.




    Aus kompetenzrechtlichen Gründen beschränke ich meine Stellungnahme auf
    die Bereiche außerhalb der Verarbeitung personenbezogener Daten zu
    journalistischen Zwecken, die der Kompetenz der Länder unterfällt und im
    Wesentlichen in den Landespressegesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag
    geregelt ist.



    Die Datenschutz-Grundverordnung führt in Verbindung mit der sie
    ergänzenden nationalen Gesetzgebung nicht zu wesentlichen Veränderungen
    der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien, auf denen
    identifizierbare Personen im öffentlichen Raum abgebildet sind.



    Die Anfertigung einer personenbezogenen Fotografie unterliegt den
    allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts. Erfolgt die Anfertigung
    auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person(en), ist
    bereits nach geltendem Recht diese Einwilligung jederzeit widerrufbar.
    Die Datenschutz-Grundverordnung führt die geltende Rechtslage in Artikel
    7 Absatz 3 lediglich fort.



    Der Widerruf der Einwilligung berührt die Rechtmäßigkeit der
    Verarbeitung bis zum Widerruf nicht. Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe a)
    Datenschutz-Grundverordnung legt ergänzend fest, dass auch bei einem
    erfolgten Widerruf die Daten nicht zu löschen sind, soweit die
    Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf Meinungsäußerung und
    Information erforderlich ist.



    Aufgrund der jederzeitigen Widerruflichkeit und der fehlenden
    Praktikabilität bei Aufnahmen größerer Menschenmengen ist die
    datenschutzrechtliche Einwilligung bereits nach geltender Rechtslage
    vielfach keine praktikable Rechtsgrundlage für die Anfertigung und
    Veröffentlichung personenbezogener Fotografien.



    Wie bisher kommen jedoch neben der Einwilligung weitere
    Rechtsgrundlagen, wie die Durchführung eines Vertrags (Artikel 6 Absatz 1
    Buchstabe b) Datenschutz-Grundverordnung) oder die Wahrnehmung
    berechtigter Interessen des Fotografen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f)
    Datenschutz-Grundverordnung) in Betracht.



    Für die Verbreitung und Veröffentlichung personenbezogener Fotografien
    enthält bislang das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) Regelungen, die einen
    angemessenen Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten der
    abgebildeten Personen und der Meinungsäußerungs- und
    Informationsfreiheit gewährleisten. Artikel 85 Absatz 1 EU-DSGVO
    verpflichtet die Mitgliedstaaten, das Recht auf den Schutz
    personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und
    Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Hierüber könnten die
    Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) fortgelten, dessen § 23
    einen solchen Ausgleich enthält, indem er praktisch relevante Ausnahmen
    von dem grundsätzlichen Einwilligungserfordernis der abgelichteten
    Personen normiert. Eine Aufhebung oder Änderung des KunstUrhG ist
    derzeit nicht vorgesehen.




    Mit freundlichen Grüßen
    "


    Gruß !