Ich verpühre mehr und mehr den Impuls, die Zusi3 Grafik doch garnicht so schlecht zu finden .... .
Gruß !
Ich verpühre mehr und mehr den Impuls, die Zusi3 Grafik doch garnicht so schlecht zu finden .... .
Gruß !
Oh, gut zu wissen. Danke!
Vielleicht sind ja dort meine fehlenden ca.20% Frames geblieben. Ich tippe mal auf, es beisst sich.
Denn der TS ist weder Vulcan noch OpenGL. Mal kurz drübergeflogen sehe ich nichts mit DX9.
Kann ich erst heut Abend näher betrachten.
Gruß !
Dem Ulf muß der grüne Pxelpinsel abhanden gekommen sein. Hoffentlich findet er ihn bald wieder....
Denn, eigentlich wie die 141 einer meiner Wunschloks.
Gruß !
Auch bei mir soweit alles wunderbar. Die Performance ist erstaunlich gut dafür. Bin gerade mal den QD von Hanover bis Uelzen gefahren, Passagierfahrt.
Soll dat sou, dat man in Unterlüß auf Gleis6 in die Pampa geleitet wird ?
Gruß !
Währe es da nicht naheliegend, sich für den TS eine extra win7 x64 Partition anzulegen?
Also, ich mach mir im laufe des Jahres auch neue Hardware die vornehmlich Win10 tauglich ist.
Die leichte inkompatibilität mit Win7 ist für den TS kaum spürbar. Streamen und Aufnahmen machen dann Schwierigkeiten,
aber wenn es sonst nichts ist.... .... außer,die tollen Schutzupdates zerklumpen einem das Sys Bios, MS halt...
Gruß !
Möglichkeit 1: Ist nicht alles nötige entfernt. Lösung Pseudo Railworksordner erstellen und darauf mal installieren und vergleichen.
Möglichkeit 2: Ungünstige Konsterlation, z.B. andere Grafikkarte als Nvidia+Reshade+DX9 Titel, soll defenitiv zu Problemen führen.
Plus was ich halt noch nicht kenne......
Ahhh...Edith: Dazu gehört dann auch der die Zusatz GPU auf Intel CPUs .....
Gruß !
Neneneneeee...... vR hat damit angefangen, nicht ich.
Gruß!
Ach du meine Güte....natürlich Zuglängenmesser.
Kam gester Abend gerad von einem kurzfristigen Geburtstagstri... ähh Essen zurück, sorry.
Gruß!
@AC ... Meepmeeep.....
Man kennt es vom RWA Taurus, ähnlich dem Roadrunner. Hab aber noch nicht ausprobiert. Gerade mit der Installation fertig.
Gruß !
Ja was sehe ich denn da gerade.
V2 zum Download vorhanden.
Zuglängenidikator integriert und Türsteuerung repariert.
Gruß!
Das mit den pornografichen Innhalten ist doch schon der abgedroschenste Diskreditierungstrick schlechthin,und das seit Jahrhunderten .... , naja.
Gruß !
Komisch, irgendwie. Bei dieser Freewaregrößenordnung inc. Forum deren er sich angenommen hat, lässt er sich durch ein Paar anonyme Gestalten vertreiben ??
Das klingt mir nicht einleuchtend. Er tut genau das was die wohl damit bezweckt haben?
Gruß !
Wozu habe die da eigentlich so lange gebraucht?
Akribische Vermurksung bis ins Detail zu planen braucht halt auch so seine Zeit.
Gut gemacht DTG !!
Gruß !
Ist er wohl.....
Gruß !
Nee, nicht wirklich.
Ich lass das noch jemand Fachkundigen von "Fachid... zu Mensch" übersetzen.
Gruß !
Ist wie Photoshopfiltern nur halt in Echtzeit. Mal abgesehen von eventuellen Problemen, warum soll das den nichts bringen. Ich verwandele hier die TS Comicgrafik fast schon zu Fotorealismus?
Hier merke ich halt das ich halt noch ein Mensch der ersten Computerstunden bin, wo man sich noch auf komplexe weise mit dem unbekannten beschäftigen musste.
Bin ich froh das ich das noch kann .....
Gruß !
Also, als Antwort auf die Frage wie sich das mit gigitaler, privaten Fotografie im öffentlichen Raum verhält, bekam ich folgende Antwort.
"
ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 03. Mai 2018.
Aus kompetenzrechtlichen Gründen beschränke ich meine Stellungnahme auf
die Bereiche außerhalb der Verarbeitung personenbezogener Daten zu
journalistischen Zwecken, die der Kompetenz der Länder unterfällt und im
Wesentlichen in den Landespressegesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag
geregelt ist.
Die Datenschutz-Grundverordnung führt in Verbindung mit der sie
ergänzenden nationalen Gesetzgebung nicht zu wesentlichen Veränderungen
der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien, auf denen
identifizierbare Personen im öffentlichen Raum abgebildet sind.
Die Anfertigung einer personenbezogenen Fotografie unterliegt den
allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts. Erfolgt die Anfertigung
auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person(en), ist
bereits nach geltendem Recht diese Einwilligung jederzeit widerrufbar.
Die Datenschutz-Grundverordnung führt die geltende Rechtslage in Artikel
7 Absatz 3 lediglich fort.
Der Widerruf der Einwilligung berührt die Rechtmäßigkeit der
Verarbeitung bis zum Widerruf nicht. Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe a)
Datenschutz-Grundverordnung legt ergänzend fest, dass auch bei einem
erfolgten Widerruf die Daten nicht zu löschen sind, soweit die
Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf Meinungsäußerung und
Information erforderlich ist.
Aufgrund der jederzeitigen Widerruflichkeit und der fehlenden
Praktikabilität bei Aufnahmen größerer Menschenmengen ist die
datenschutzrechtliche Einwilligung bereits nach geltender Rechtslage
vielfach keine praktikable Rechtsgrundlage für die Anfertigung und
Veröffentlichung personenbezogener Fotografien.
Wie bisher kommen jedoch neben der Einwilligung weitere
Rechtsgrundlagen, wie die Durchführung eines Vertrags (Artikel 6 Absatz 1
Buchstabe b) Datenschutz-Grundverordnung) oder die Wahrnehmung
berechtigter Interessen des Fotografen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f)
Datenschutz-Grundverordnung) in Betracht.
Für die Verbreitung und Veröffentlichung personenbezogener Fotografien
enthält bislang das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) Regelungen, die einen
angemessenen Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten der
abgebildeten Personen und der Meinungsäußerungs- und
Informationsfreiheit gewährleisten. Artikel 85 Absatz 1 EU-DSGVO
verpflichtet die Mitgliedstaaten, das Recht auf den Schutz
personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und
Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Hierüber könnten die
Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) fortgelten, dessen § 23
einen solchen Ausgleich enthält, indem er praktisch relevante Ausnahmen
von dem grundsätzlichen Einwilligungserfordernis der abgelichteten
Personen normiert. Eine Aufhebung oder Änderung des KunstUrhG ist
derzeit nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
"
Gruß !
Da mir die Sache auch nicht ganz klar ist, hab ich halt mal eine Anfrage an das BMI geschickt.
Mal sehen was bei rumkommt.
Gruß!