Ich finde etwas perfide, dem Traktorfahrer gleich Suizidabsichten oder Trunkenheit zu unterstellen; dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Was man aber wohl weiß, ist, dass die Bremsen blockiert haben und er nicht mehr wegkonnte. Vermutlich wollte er noch reparieren/durchstarten. Erkannt hat er es wohl, dass er auf einem BÜ war, aber wie es so ist wird er wohl die Geschwindigkeit unterschätzt haben und war vermutlich auch in heller Aufregung, weil solche Maschinen für Bauern oftmals die Existenz bedeuten und er vermutlich deswegen nicht ablassen konnte. Inwieweit die Bahn in solchen Fällen für Schäden haftbar ist oder ob er selbst versichert war (neben der Kfz-Haftpflicht) wäre jetzt natürlich reine Spekulation.
Dass seine Familie dafür bezahlen soll, seh ich jetzt nicht. Sehe keinen Vorsatz und auch Fahrlässigkeit kann man ihm wohl nicht vorwerfen. Passiert halt mal das mit den Bremsen. Vermutlich sind auch Traktoren eher nicht so genau zu steuern wie man auch im Video gesehen hat. Die können vllt schonmal noch son Sprung nach vorne mache oder gehen schon mal bei filigranen Vorgängen aus bei soviel Power unterm Sitz.
Für das Anrufen bei der Polizei/Bahnpolizei usw. sehe ich da übrigens keine zivilrechtlichen oder strafrechtliche Probleme, wenns mal dazu kommt, dass ein Zug anhalten muss und inzwischen das Fahrzeug weggefahren oder weggeschoben worden ist. Gehört halt zum Bahnverkehr dazu, dass bei nicht so gut gesicherten Stellen Gefahren auftauchen können, die zwischenzeitlich gelöst werden.
Was die Dauer der Blockierung eines Bahnübergangs betrifft, ist ja vor allem auch der Bremsweg und damit auch die Geschwindigkeit interessant. Je schneller ein (schwerer) Zug unterwegs ist, desto länger der Bremsweg, desto länger sind die Schranken zu und desto mehr scheinen nach den Äußerungen hier die Verkehrsteilnehmer sich motiviert zu fühlen, die Wartepflicht zu verletzen. Wäre es dann nicht besser über andere Geschwindigkeiten nachzudenken, wenn man schon den Bahnübergang nicht so richtig sichern will/kann? Wie bereits gesagt: Für mich ist es unverständlich, warum man einen BÜ per FÜ überwachen lässt, wenn sowieso im Unglücksfall das nichts mehr hilft. Genau für solche Fälle (liegengebliebener Traktor oder Schulbus mit Kindern, usw) ist doch die Sicherung von Bahnübergängen vorgeschrieben. Da helfen Kategorien wie Pech, Tragödie oder Zufall gar nichts. Eigentlich darf sowas nicht passieren, wenn ein BÜ technisch gesichert ist. Wenn das dann doch passiert, ist die FÜ nicht viel wert.