Natürlich werden auch im Allgäu Übergangsbögen und Überhöhungen verwendet, das ergibt sich alleine aus den Geschwindigkeiten, Bogenhalbmessern und dem Ruckkriterium. Platzgründe sehe ich übrigens nicht als Hintergrund für einen möglichen Verzicht, gibt es hier doch die Möglichkeit anstatt klothoidaler Übergangsbögen und Gleisscheren solche nach Schramm und Bloss einzubauen. Vorteile sind u.a. eine höhere Entwicklungslänge zum Herstellen einer längeren Überhöhungsrampe und die geringere seitliche Abrückung.
Die Überhöhung kann für ein ungeschultes Auge bei Werten zwischen 20 mm und 40 mm als nicht vorhanden wahrgenommen werden und auch teilweise komplett entfallen. Ein wichtiges Stichwort wäre hier der Überhöhungsfehlbetrag, der als Ermessenswert bis zu 130 mm betragen darf. Am Ende ist die Verwendung und Bemessung der Überhöhung auch eine wirtschaftliche Entscheidung, da sie ein wesentlicher Faktor der Instandhaltungskosten ist.
Übrigens: Im Video ist der erste Linksbogen nach Ende des Weichenbereichs ein klarer Beweis für die Verwendung von Übergangsbögen und Überhöhungen.