Um zu wissen, ob man bei Vzul 60 km/h und 250 m Bogenhalbmesser überhöht, braucht man keine Führerstandsmitfahrt. Ohne Überhöhung beträgt der minimale Bogenhalbmesser für Vzul 500 m, nicht weniger. Daran ändern auch Übergangsbögen nichts (siehe Formel der EBO).
Was genau soll denn das Problem mit der Oberleitung sein? Wäre die Überhöhung zu hoch und in der Folge der Fahrdraht zu hoch oder zu niedrig? Bräuchte man deines Erachtens eine neue Trackrule oder neue Oberleitungsmasten?
Ich kann das ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen, bin mir aber durchaus der Problematik mit zu hoher oder zu niedriger Überhöhung bewusst. Theoretisch bräuchte man für jeden Bogen eine eigene Trackrule, oder ein System, in dem man die Überhöhung anpassen kann.