RSC Repaint und Freeware Regeln

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  • Ich weiß nicht ob einige von euch das mitbekommen haben, auf UKTS gabs ne Debatte was man mit RSC Addons und auch mit Standard-Inhalten anstellen darf und was nicht aufgrund einer Aussage eines über eifrigen Support Mitarbeiters, der erstmal komplett verboten hatte Repaints und ähnliches zu erstellen.


    Heute gab es dann eine offizielle Reaktion seitens RSC dazu, hier erstmal das englische Original direkt von Facebook


    Übersetzung der wichtigsten Punkte:
    Die folgenden Regeln betreffen nur Produkte, die von RSC hergestellt wurden. Für andere Produkte (auch auf Steam) können andere Regeln gelten.


    Im Kontext dieser Nachricht betrifft die Bezeichnung "Verbesserter Inhalt" diese Dinge:

    • Erstellen neuer Lackierungen von Rollmaterial (auch als "Reskinning" bekannt)
    • Erstellen neuer Texturen für Objekte innerhalb einer Strecke
    • Erstellen von modifizierten Versionen eines Szenarios
    • Erstellen von veränderten Versionen einer Strecke (inklusiv Änderungen am Schienennetzwerk, Signalen oder anderen Veränderungen)
    • Veränderungen von Anweisungen, Übersetzungen und anderen in TS2012 enthaltenen Texten


    Diese Regeln betreffen sowohl Payware als auch Freeware.


    RSC hat aktuell keine Einwände, wenn Benutzer von TS2012 Produkte von RSC (ausgenommen Drittanbieter) mit "Verbesserten Inhalten" versorgen. Dies gilt sowohl für Standard Objekte als auch DLCs und folgenden Vorraussetzungen:

    • Der Inhalte Ersteller verändert ein RSC Produkt und veröffentlicht es nur so, dass jemand der das Produkt nicht gekauft hat mit der veränderten Version nicht das vollständige Produkt erhält. RSC wird solche Fälle als Produkt-Piraterie bewerten.
    • Der Inhalte Ersteller begeht keine Copyright Verletzungen durch die Veröffentlichung seiner Inhalte.
    • Der Inhalte Ersteller übernimmt die volle Verantwortung für die korrekte, technische Funktion seiner Inhalte und eventuell auftretender Probleme. RSC leistet für solche Dinge und externen Inhalte keinen Support.
    • Der Inhalte Ersteller hält sich an die Lizenzbestimmungen sämtlicher Programme, die zum Erstellen der Inhalte benutzt werden.
    • Der Inhalte Ersteller stellt sicher, dass sein Inhalt nicht den in TS2012 enthaltenen Kopierschutz umgeht.


    Als Beispiel: Der Inhalte Ersteller fertigt eine neue Lackierung für die Class 444 an. Er darf diese neue Lackierung veröffentlichen, sofern er nur die Dateien weiter gibt, die er selbst erstellt hat. Wenn er seinen Inhalt an jemanden schickt, der die Class 444 besitzt muss der Inhalt beim Empfänger funktionieren. Wenn er seinen Inhalt an jemanden schickt, der die Class 444 nicht besitzt, darf der Inhalt dort nicht funktionieren, bis eine legitime Version der Class 444 erworben wurde.



    Oder in Kurzform: wir dürfen weiter machen wie bisher auch. Standard Inhalte sollen zwar nicht komplett weiter gegeben werden, sondern halt nur die veränderten Dateien, aber da man ja ohnehin die .bin Datei umschreiben muss für einen Repaint muss an sich das komplette Paket weiter gegeben werden. Bei Repaints von Payware Addons darf nur die neue Textur mitgegeben werden, nicht das Modell an sich.

  • Interessant ist dabei wieder der Punkt mit dem Kopierschutz. Die RSC Leute haben da nächlich tatsächlich einen drin. Nur warum wird anderen Entwicker dies vorenthalten? Das finde ich nicht richtig. Die dürfen ihre Inhalte schützen und andere nicht? Schon merkwürdig.