Sandstreuvorrichtung gestört bei BR 423-426

  • Hey, war mal wieder am Szenarios überlegen und dachte mir, was ist, wenn du mal ein paar "alltägliche" Störungen dir anschaust und bin auf die Sandstreuvorrichtung gestoßen, mit der man trotz Störung fahren darf, aber die Einfluss auf den Betrieb nimmt.
    Bin jetzt an unterschiedlichen Orten über die Bemerkung "Sonderregelung bei BR 423-426" gestoßen und wollte fragen, ob jemand weiß, was es damit auf sich hat?


    Danke

  • Mit schadhafter Sandstreueinrichtung unterwegs sein bedeutet grundsätzlich: So fahren, dass bei "Halt erwarten" schon so rechtzeitig gebremst wird, dass man am Standort des Signals die Bremswirkung deutlich merkt (Richtwert: etwa 10 km/h langsamer). Bei extrem ungünstigen Haftwertverhältnissen kommt dann noch dazu, dass man max. mit etwa 60 Km/h in den Bremswegabschnitt einfahren soll.


    Beim 42x (also 423-426) ist das prinzipiell nicht anders, jedoch wird da noch zwischen "Herbst" und "nicht Herbst" unterschieden. Falls die Sandstreueinrichtung im Herbst ganz oder teils ausfällt, werden die Bremshundertstel des Zuges heruntergesetzt (Teilausfall - PZB in M; Komplettausfall - PZB in U). Wenn nicht gerade Herbst ist, gibt es noch Abstufungen, welche Sandrohre wo funktionieren müssen, damit der Zug uneingeschränkt eingesetzt werden kann, ansonsten gilt aber auch hier der Grundsatz mit der "deutlichen Bremswirkung" vor dem Vorsignal.