Genau, das mit der Befreiung gilt nur für 500er (mittlerweile, glaube das war bis vor ca. 10 Jahren anders). Und befreien kann man sich immer nach 700m, darf man nur nicht (und bekommt dann auch direkt eine Zwangse falls man danach einen 500er überfährt).
Auch bei restriktiver 1000Hz-Überwachung (Wechselblinken) nur bei erwarteter 500Hz-Beeinflussung zu unterlassen (und ansonsten sogar Pflicht):
(14) Der Triebfahrzeugführer muss sich aus der 1000-Hz
Überwachung bzw. der restriktiven 1000-Hz-Überwachung befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt mit mehr als 30 km/h erlaubende Signalisierung wahrgenommen hat und keine 500-Hz-Beeinflussung innerhalb der folgenden 550 m (im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der letzten 1000-Hz-Beeinflussung) zu erwarten ist.
Die läuft im Hintergrund weiter, ist aber unwirksam. So verstehe ich Kapitel 10 "Überlagerung bei gleichzeitig aktiven Überwachungsfunktionen", Abschnitt 5:
1. wenn man sich aus der ersten Überwachung nicht befreit hat und eine neue 1000Hz-Überwachung startet, gilt diese erstmal nicht...
a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus der restriktiven 1000-Hz Überwachung befreit), ist die 1000-Hz Überwachung zunächst unwirksam.
...sondern die bisherige, restriktive Überwachung bleibt bis zum Ablauf derer 1250m wirksam, anschließend gilt dann die neue nicht-restriktive und die Überwachungsgeschwindigkeit steigt auf 85km/h:
3. Die restriktive 1000-Hz-Überwachung wird beendet, nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m zurückgelegt worden ist. Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wird die 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB Zugart erst in diesem Moment mit einer der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
- PZB-Zugart O: 85 km/h
2. Wenn man sich aber befreit hat und eine neue 1000Hz-Überwachung startet, wird sofort die neue, nicht-restriktive Überwachung wirksam und überwacht auf 85km/h:
b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung vorher schon unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung befreit), wird die 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-Zugart sofort mit einer der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
- PZB-Zugart O: 85 km/h