Hast Du dich jetzt extra dafür angemeldet.?
Natürlich, denn ohne Anmeldung kann man ja seinen zweiten Beitrag, der der Vorherige war, nicht schreiben
Entschuldige bitte, aber du schriebst von einer Hose, die gänzlich unbrauchbar ist, weil defekt.
Ein Hauptmerkmal einer Hose ist, dass man sie tragen kann. Wenn bei einer Hose alle Nähte und alle Knöpfe aufgehen bzw. abgehen, ist das ein materieller Mangel.
Wenn dir die Hose am zweiten Tag jedoch vom Design her nicht mehr gefällt, kannst du nur auf Kulanz hoffen, dass man sie umtauschen kann. Mehr nicht. Weil es kein Mangel ist.
Hier beim SVT ist es gleich. Wenn der SVT nicht spielbar ist (z.B. nicht fahrbar, weil Bremse dauerhaft aktiv etc.), kann man Gewährleistung geltend machen.
Wenn in der Angebotsbeschreibung etwas steht, was nicht stimmt; dann kann man ebenfalls Nachleistung verlangen und ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten...
Es gilt dann die vereinbarte Qualität beim Zustandekommen des Kaufvertrages.
Dass das Fahrzeug nicht "hochdetailliert" ist, (im Vergleich zum Rheingold, der von Anderen herangezogen wurde) hat sowohl die Beschreibung des Angebotes beschrieben, als auch die Bilder auf der Verkaufsseite gezeigt
und das Video auf Youtube, welches einen Tag vor dem Release veröffentlicht wurde ebenso (wenn man sich so tief informieren mochte).
Und das ist keine Dumme Behauptung, sondern dass ist exakt die rechtliche Lage, wie sie jeder Kaufmann bereits im 1. Lehrjahr erfährt.
Aber hey, rechtliche Grundlagen kann man natürlich immer als Dumme Behauptung abtun oder ungerecht finden; ändert nur leider nichts an der Gültigkeit vom geltenden Recht.
Mit meinem vorherigen Beitrag wollte ich nur klarstellen, dass weder von 3DZUG irgendwas beworben wurde, was nicht zutreffend ist,
noch irgendwelche Qualitätsmerkmale erwähnt oder gezeigt wurden, die eine hochdetailliertere Kaufversion erwarten ließen.
Es ist auch nicht erkennbar, dass der Preis unangemessen an der Leistung sei, wobei das jeder anders sehen mag.
Wenn du das anders siehst, und dich als Kunde verarscht fühlst, dann geh doch zur Verbraucherzentrale (kostenlos) oder Verklage den Verkäufer (kostenintensiv), nur leider werden die dir auch nichts Anderes mitteilen als mein Dummes Gelaber
Denn hier ist es ähnlich wie im Supermarkt:
Der Verkäufer zeigt dir im Regal (Internet: Angebotsseite), was er hat.
Du wählst aus und trägst es zur Kasse (Internet: Warenkorb), sagst dem Verkäufer: Das will ich haben (Internet: "Jetzt kostenpflichtig bestellen"-Button).
Kaufvertrag zustande gekommen.
Dann bezahlst du die Ware, und bekommst die Ware.
Wie auch im Supermarkt muss man natürlich vorher schauen, was man kauft.
Haste im Supermarkt statt H-Milch die Frische gekauft, haste genauso Pech gehabt.
Klingt zwar böse, ist aber so.
Deine Formulierung im letzten Satz trifft deswegen (in diesem Fall leider) zu.
Einen der größten Fehler, den man als Käufer machen kann, ist daraus folgend anzunehmen, dass die Qualität gleich ist zu vorherigen Produkten und deswegen nicht mehr liest und/oder Bilder anschaut, bevor man kauft, weil Qualitätsschwankungen immer möglich sind.
Ging mir mal mit einem V**w++k-Staubsauger so und da war ich ärgerlicher als bei einem Produkt für 15 €