In Gleisen der DB (auch früher der DR), die mit einer Gleisfreimeldeanlage ausgerüstet sind, wird diese Bedingung technisch sichergestellt und benötigt keine Grenzzeichen. Die Achszähler
werden nicht genau an dieser Stelle montiert, sondern in einem weiteren Abstand von ca. sechs Metern.
Nein - wo finde ich die Quelle für diesen Stuß? Eine Gleisfreimeldeanlage garantiert die Grenzfreiheit allenfalls indirekt in ESTWs, weil dort üblicherweise nicht frei, sondern nur mit Rangierstraßen rangiert wird, und nur dann fällt der Rangierstraße auf, dass da eine Belegung im geplanten Fahrweg herumgeistert. Beim freien Rangieren aber müsste der Rangierführer den möglicherweise hinter dem Hindernis auf der abgewandten Seite liegenden Achszähler sehen und einschätzen, ob das Hindernis nun mehr oder weniger als 6 m darüber ragt. Nee, gerade dafür braucht man ein Ra 12 - auch mit Achszählern. Das ist der eine Widerspruch.
Außerdem gibt es Achszähler, die zwischen zwei nicht grenzzeichenfrei isolierten Weichen liegen und folglich für keine davon die Grenzzeichenfreiheit (schon gar nicht plus 6 m in die jeweilige Richtung) gewährleisten könnten. (Beispiel Wuppertal zwischen 86W04 und 86W05B, falls sich jemand das anschauen möchte, da fahren gerade nur Baufahrzeuge und Testloks). Natürlich könnte man das durch überlappende Achszähler (also den einen durch 2 neue Achszähler ersetzen) korrigieren, aber wie soll denn der Rangierführer aus dem ersten Absatz nun erkennen, welcher der beiden Achszähler die Grenzzeichenfreiheit garantiert - er müsste ja immer den weiter entfernten nehmen und dazu auch noch wissen, dass es einen solchen 2. Achszähler gibt?