KS-Signale:Vorsignal bei bestimmter Fahrstraße als Wiederholer kennzeichnen

  • Das wirst du im normalen Regelwerk nicht finden, das fällt unter Planungsrichtlinien... und an die kommt wohl nur ran wer sie braucht ;)


    Richtig, du bist durch das Ks2 informiert, dass Halt erwarten folgt. Nun kommst du am Vorsignal an, und das ist aus. -> Du gehst von einer Signalaufwertung aus, sonst wäre das Ding ja an.
    Warum umschalten auf Kennlicht, wenn man zur sicheren Seite auf den Wiederholer schalten kann? Der Stromverbrauch ist da egal.
    Signalanlangen müssen eindeutig und Idiotensicher sein, wenn so etwas zulässig sein sollte, ist das meiner Meinung nach ne Betriebsgefahr, denn jeder darf da mit 100km/h drauf zu düsen, ohne Streckenkunde zu haben. Der geht dann halt übers Signal.

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  • So, ich hab mich jetzt jedenfalls mal schlau gelesen. Zu grunde liegt die KoRil 819.0203 ("LST-Anlagen planen > Signale für Zug- und Rangierfahrten > Vorsignale").


    Wiederholer dürfen nicht mit Vorsignaltafeln und Vorsignalbaken ausgestattet sein. Siehe 819.0203 4 (6) (Abschnitt "Wiederholer" > Absatz "Kennzeichnung")


    Darüber hinaus können Vorsignale fahrstraßenbezogen betrieblich abgeschaltet werden. Siehe 819.0203 2 (7) (Abschnitt "Vorsignale Anordnen" > Absatz "Kennlicht")


    Vorsignale dürfen aber, auch auf Hp0 hin, betrieblich abgeschaltet werden, wenn diese nicht mit dem Signal verknüpft sind, wie es hier der Fall ist. Diese sind in diesem Moment nicht Gültig durch die Abschaltung und damit ist es konform. Es darf nur kein weiteres _gültiges_ Vorsignal im Bereich stehen. Siehe 819.0203 2 (5) (Abschnitt "Vorsignale Anordnen" > Absatz "Signalfolge")
    Dies kann allerdings im Störfall passieren, wenn keine Fahrstraße eingestellt werden kann (z.B. Fahrt auf Befehl), da so sonst betrieblich abgeschaltene Signale trotzdem aktiv sind, da kein Fahrstraßenbezug existiert. Siehe Hinweis unter 819.0203 2 (7) Zitat: "Somit kann es vorkommen, dass sich zwei „gültige“ Vorsignale vor einem Hauptsignal befinden können (Bild 1). Dies wird, abweichend von Absatz (5), für den Störungsfall toleriert."


    Du gehst von einer Signalaufwertung aus, sonst wäre das Ding ja an.

    Bei einem betrieblich abgeschaltenem Signal gehe ich von garnichts aus, es ist immerhin nicht gültig. Ich sehe es quasi garnicht. Eine Signalaufwertung wäre in dem Fall nur mit einem Vr1 am Vorsignal möglich.


    Edit: Ich hab mal die Bilder wieder entfernt und mit Regelwerksverweisen belegt, ich will keinen Stress mit der Konzernsicherheit. :P

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    Cirno, Techteam der Railomanie, Fachtrainer Tf bei DB Fernverkehr und selbstständig als Technical Designer bei DTG

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  • Ok, dann nehme ich alles zurück, interessant....
    Vsig mit Kennlicht 500m vor einem gültigen Hauptsignal mit Hp0 finde ich persönlich allerdings trotzdem bedenklich. - Aber man muss ja nicht alles gut finden was in der Vorschrift steht :ugly:


    Ne2 Tafeln an Vorsignalwiederholern gibt es aber zu hauf, muss dann wohl einzeln genehmigt werden. Spontan fällt mir da wie gesagt Bremen Neustadt ein, da ist das 4 mal so.

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  • Ich hab mir den driss auch nicht ausgedacht, nur hats mir einfach keine Ruhe gelassen und da nichtmal mein Ausbilder wusste, wo es steht, musste ich halt mal die halbe ZRWD durchforsten. Aber grade deswegen mag ich solch konstruktiven Diskussionen. Hinterher ist man immer schlauer.

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    Cirno, Techteam der Railomanie, Fachtrainer Tf bei DB Fernverkehr und selbstständig als Technical Designer bei DTG

  • Ob man die Situation mit Hp0 nach dem Vorsignal überhaupt einstellen kann, ist die andere Frage. Wie gesagt ich selbst habe nur die beschriebenen Möglichkeiten gesehen. Kennlicht wurde allerdings nur gezeigt wenn das folgende HS KS2 mit KZ6 zeigte. Eben wenn ein Güterzug in die Überholung ging.


    In Erlangen ist es eh teilweise einfach nur ein Durcheinander wegen den Bauarbeiten, da hängt an Gleis 1 Richtung Forchheim auch ein Wiederholer 10 Meter vorm HS. Soviel dazu. :rolleyes: