Frage zur PZB und LZB Überwachung

  • Hi,
    ich bin heute mit der BR 101 Expert Line auf Hamburg-Hannover ein Güterzug Szenario gefahren. Ich hatte die PZB auf die Mittlere-Zugart gestellt und, da ich fast nie in der Mittleren-Zugart fahre, das vR PZB Hilfesystem aktiviert. Als dann die LZB Überwachung anging hat mir das PZB Hilfesystem angezeigt, dass ich 200 Km/H fahren darf, obwohl in der Zugart-M ja nur 125 Km/H erlaubt sind. Deswegen habe ich mich gefragt: ist in der LZB Überwachung die VMax der PZB aufgehoben? ?(

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

  • Es geht um den Bremsweg. Für die Zugart M hast du weniger als 111 Bremshundertstel. Je weniger desto länger ist der Bremsweg. Das normale Vorsignal ist normalerweise 1,2km vom Hauptsiggnal entfernt. In diesen 1,2km musst du Bremsen und mit der LZB weißt du die Signalstellung Kilometer weit vorraus und kannst besser bremsen :)


    Mfg

  • Wow, willkommen in der Welt der Falschaussagen *facepalm* Wenn man kein Wissen hat, sollte man auch nicht versuchen welches zu vermitteln... @engine2


    LZB besteht übrigens nur aus Blöcken, ohne selbige kann man ja keine Abstände berechnen! Zur PZB, hier sollten sich einige nochmal bei Tf-ausbildung schlau lesen bevor sie solche Unwahrheiten schreiben.

  • Hat eigentlich irgendjemand den Eingangspost genau gelesen?


    Er fährt einen GÜTERZUG der Zugart M.


    Die darf nur 125km/h maximal fahren, egal ob die LZB dir mitteilt, das 200 erlaubt sind.


    Ich kenne keine GZ Wagons für 200 als erlaubte Vmax.


    In dem Fall ist das hilfesystem fehlerhaft, denn es achtet nicht drauf, welche Vmax vorgegeben durch die Zugart und die Wagons, besteht, sondern zeigt nur, was maximal erlaubt ist, egal, ob Güterzug oder ic.


    Selbst Zugart U würde falsch angezeigt werden.


    http://www.tf-ausbildung.de erklärt die PZB sehr gut anhand von Bildern und Beispielen der Möglichkeiten.


    • Und ich dachte, ich wäre der King der Falschmeldung.

    @AC3LM
    Zugart M ist überwachung 70,da muss er auf unter 70km/h gehen.


    Ich lasse mich aber gerne korrigieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berliner079 ()

  • Er fährt einen GÜTERZUG der Zugart M.


    Die darf nur 125km/h maximal fahren, egal ob die LZB dir mitteilt, das 200 erlaubt sind.


    Wieso denn das? Wenn die Wagen 200 km/h fahren dürfen (Ja, ohne Ausnahmeregelung nicht möglich, aber es geht um das Prinzip) und nur die Brh zu niedrig sind, um PZB geführt in Zugart O zu fahren, dann kann der Zug sehr wohl in der LZB schneller fahren.


    Das beste Beispiel ist der ET 425 ohne Mg: PZB geführt 140 km/h, LZB geführt 160 km/h.

  • ...wenn die Fahranweisung nur eine Geschwindigkeit von 120km/h erlaubt. Dann kann die LZB sagen was die will!

    Auch falsch... Die LZB zeigt dem Zugverband genau das an was der Tf der Lok an Infos gegeben hat, sprich ist deine Fpl. vmax 100km/h, dann zeigt die LZB dir das auch nur als vmax. an und nicht 160km/h.

  • @Matthias J.
    Mit anderen Worten, da man die LZB bzw den Bord computer nicht mit den Daten füttern kann, (im TS) was hinten dran hängt, wird die simulierte LZB nur die Strecken Vmax anzeigen, aber nicht die Zug Vmax?


    Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden.


    Hab ich nicht irgendwo gelesen, das die 101 eh gar nicht für den Güterzug zugelassen ist (oder nicht mehr)?

  • Ist beides richtig *dhoch*


    Evtl. geht es bei der RSSLO 193er, da man dort ja die Angaben eingeben kann, bei allen anderen Loks liest die LZB die Daten aber immer aus der Strecke heraus (Primär / Sekundär vmax)

  • Also wie ich es verstanden habe: in erster Linie hängt die Geschwindigkeit von der VMax der Wagen ab. Die LZB hebt die PZB VMax auf, aber man darf nicht schneller als die erlaubte Geschwindigkeit der Wagen fahren. Richtig?

    das die 101 eh gar nicht für den Güterzug zugelassen ist

    Echt? Wusste ich gar nicht. Wo kann man das denn nachlesen?

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

  • Interessante Idee. Ich guck mir das mal an.
    @Muckelchen
    So, wieder zuhause, zurück aus dem real-Life, der Link (Hab schnell gesucht, konnte die Seite auch wieder finden.
    https://www.1zu160.net/scripte…forum_show.php?id=1000750


    Zitat: .........die 101 wurde auch im Güterzugdienst eingesetzt. Die Zeiten sind allerdings vergangen. Nicht nur wegen der "BWLer Grenze", sondern auch wegen des hohen Verschleißes. Daher darf die 101 aktuell nicht mehr vor Güterzügen eingesetzt werden............Zitat Ende.


    Aus dem Jahre 2017, daher war auch meine Erinnerung. Gab es hier im Forum auch mal als Thema, als Hamburg-Hannover von DTG erschien, weil dort GZ-Aufgaben mit der 101 drin sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berliner079 ()

  • welche Güterwagen sind denn für 200km/h zugelassen?

    Lesen bildet. Es geht um das Prinzip, nicht um die Wagen! ||


    Meinetwegen kann der Güterwagen auch 160 fahren, dann darf er die in der LZB auch fahren! PZB-geführt mangels Brh dann eben nur 120..



    Wie @Matthias J. schon sagte, schaut euch auf tf-ausbildung.de oder in anderen euch zur Verfügung stehenden Regelwerken um.