Strecken ins Aus & Inland (Grenzbereiche)

  • Sorry für die komische Frage aber... *denk*


    Ich frage mich seit einiger Zeit, wie die Besitzeinteilung und Baubeteildigung an einigen Streckenabschnitten in Grenzregionen geregelt sein mag.
    z.b Auf der Strecke Viersen(DE) Venlo(NL)
    stehen auf Niederländischem Grund natürlich auch Niederländische Oberleitungsmasten.
    Aber dazwischen auch vereinzelt einige Deutsche.. *denk*
    Weiter in Richtung Viersen, dann irgendwann wieder nur Deutsche Masten.
    Heißt das dass die Masten im DB Baustil auf Niederländischem Grund nun den Niederländer gehören oder hat die DeutscheBahn daran ihre Rechte?
    Und wie ist das festgelegt wo wer einen Mast verlegt?


    Genauso ist mir aufgefallen das weiter in Richtung Viersen wo nur DB Masten stehen noch ein Niederländischer Bahnübergang steht und cirka 400meter weiter ein Deutscher.
    Liegt die Staatsgrenze Deutschland/Niederlande erst kurz vor dem Deutschen Bahnübergang? oder wo fängt sie an?
    Wie ist das mit den Streckenabschnitten geregelt? *denk*


    Auch ein gutes Beispiel der Mastwechsel zwischen Deutschland Schweiz auf der Strecke BaselBadBahnhof nach BaselSBB