RSSLO Vectron Re475 BLS [and other reskin]

  • Mal kurz was dazwischen, bei der BR612 war es die INET98TEST.dll, diese dll stammte direkt von Microsoft und wurde umbenannt, allein das Verstößt bereits gegen die Microsoft EULA.


    Dann wurde sie auch noch mitgeliefert im Installer...


    An sich kann man in den Ordner machen was man will solange man keine Dateien verändert, was aber wiederum durch RSSLO gemacht wurde, seitdem ist es immer nur eine .txt Datei die zusätzlich in den Ordner gepackt wird ein Schelm wer Böses denkt.


    @sissika Thank you for the nice repaint :)

  • Danke für die Klarstellung @BlackHawk.


    Worum es mir geht ist die Unterscheidung zwischen Markenrechten und Urheberrechten. Markenrechtlich hast Du vollkommen Recht. Streng genommen muss hier für jedes einzelne Repaint eine Erlaubnis des Rechteinhabers, also des Eisenbahnunternehmens, eingeholt werden. Insofern ist es richtig, dass RSSLO lediglich Nutzungsrechte hat, ebenso wie DTG oder vR.


    Hiervon ist aber dennoch ganz klar das Urheberrecht abzugrenzen. Das Modell, die Skripte, die Texturen etc. wurden von RSSLO erstellt, somit unterliegen die Urheberrechte hier ganz klar bei RSSLO. Insofern hat RSSLO bis zu einem bestimmten Punkt eben schon eine gewisse Befugnis zu bestimmen, wie mit ihrem geistigen Eigentum umgegangen werden soll. Nach Deiner Beschreibung wäre es so, dass Siemens bzw. ELL plötzlich die Rechte an dem gesamten Modell und Skripten hätten, und das ist mit ziemlicher Sicherheit nicht der Fall. Es sieht aber ein wenig danach aus, als ob RSSLO ziemlich strenge Auflagen von Seiten ELL oder Siemens erhalten hat, so dass RSSLO möglicherweise in seinem Urheberrecht eingeschränkt ist (auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags).


    Weiterhin hast Du natürlich ebenfalls recht, dass Klauseln der AGB und der EULA unwirksam sind, wenn der Kunde zu sehr benachteiligt wird. Aber das muss im Zweifel eingeklagt werden, also juristisch ausgefochten werden. Erst wenn es hier eine eindeutige juristische Klarstellung hat, kannst Du von Rechtssicherheit ausgehen. Bis dahin ist alles Auslegungssache. Bloß weil die Markenrechte nicht bei RSSLO liegen, kann es dennoch urheberrechtlich problematisch sein, ein Repaint auf Basis der Arbeit von RSSLO zu fertigen. Diese Teilbereiche sind aber wie gesagt klar abzugrenzen und sind juristisch unabhängig von einander zu prüfen. ;)


    Beste Grüße,
    Sumner

  • Hiervon ist aber dennoch ganz klar das Urheberrecht abzugrenzen. Das Modell, die Skripte, die Texturen etc. wurden von RSSLO erstellt, somit unterliegen die Urheberrechte hier ganz klar bei RSSLO. Insofern hat RSSLO bis zu einem bestimmten Punkt eben schon eine gewisse Befugnis zu bestimmen, wie mit ihrem geistigen Eigentum umgegangen werden soll. Nach Deiner Beschreibung wäre es so, dass Siemens bzw. ELL plötzlich die Rechte an dem gesamten Modell und Skripten hätten, und das ist mit ziemlicher Sicherheit nicht der Fall. Es sieht aber ein wenig danach aus, als ob RSSLO ziemlich strenge Auflagen von Seiten ELL oder Siemens erhalten hat, so dass RSSLO möglicherweise in seinem Urheberrecht eingeschränkt ist (auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags).

    Die scripte sind von RSSLO, gut, ist auch das einzige was von ihnen ist und zum Thema Urheberrecht muss man ganz genau sein:


    Sie haben zwar das 3D Modell erstellt, aber Siemens hat ebenso ein 3D Modell (zwecks Virtueller Crashtests etc. pp.) und noch dazu Baupläne, das Design entworfen & das Markenrecht und das genießt im dem Fall Vorrang vor dem Urheberrecht seitens RSSLO, denn sie haben ein reales Modell nachgebaut, an dem halt Siemens die gesamten Rechte innehat. RSSLO hat also wie bei ELL bestenfalls ein Nutzungsrecht.


    Die Texturen hat zwar RSSLO auch erstellt, aber ebenfalls nach Original Vorlage, somit greift das selbe wie bei Siemens.


    Sollte z.B. Siemens jetzt RSSLO verbieten den Vectron zu vertreiben, können sie sich auf gut Deutsch, ihr Modell dahin schieben wo die Sonne nicht scheint ;)
    Sie könnten zwar vor Gericht dagegen Klagen, aber wie das Ausgehen würde, darüber brauchen wir nicht Diskutieren, da es klar wie Kloßbrühe ist :D


    Wenn du ein 3D Modell von z.B. einer Boeing 747 baust, hast du zwar das Modell erstellt, aber das Urheberrecht hat immer noch Boeing, da sie das Design entworfen haben und im Falle einer Klage ziehst du den kürzeren ;)

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

    Einmal editiert, zuletzt von BlackHawk ()

  • Finde es eh müssig, das man da bei RSSLO Sachen hier gleich so ein Faß aufmacht von seiten der Forenleitung.
    Während es bei den Downloads hunderte von Repaints für DTG Sachen gibt, die ja eigentlich auch gegen die DTG EULA verstoßen.


    Bei DTG sieht man da kein problem, aber bei einem kleinem niemand wie RSSLO schon?


    Dabei hat DTG den deutlich längeren hebel als RSSLO. DTG kann sich einen Rechtsstreit leisten, RSSLO mit Sicherheit nicht. (Nur vom Geld gesprochen, der Ruf wäre natürlich dahin für DTG. Selbiges würde aber auch für RSSLO gelten. Da können in beiden fälle DTG bzw RSSLO einpacken.)

  • Ich glaube nicht das RSSLO ernsthaft erwägt rechtliche Schritte gegen einen Nutzer hier zu unternehmen. Wir sollten einfach Repaints erstellen und uns um die RSSLO Spinnereien vorerst nicht kümmern und ihnen vielleicht auch mal klar machen das sie auch nicht einfach gegen die EULA von Microsoft verstoßen können.

  • Wobei der Schuss auch ordentlich nach hinten losgehen kann,
    nachher hast du Ärger am Halse,das wäre auch nicht das gelbe vom Ei :)

    Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von Barrett () aus folgendem Grund: Vollzitat entfernt!

  • Ich hätte da so nen Link auf ne italienische Website wo dieses Repaint erhältlich wäre.
    Darf ich den jetzt posten, oder nicht?
    Ist ja nur ein Verweis auf eine Download-Möglichkeit...


    Gruß

    Missing: built history in TS! Reward: my real and pure love!

  • vR hat damals auch nicht gegen die Steam 232 Repaints von ice geklagt. Wenn ein Unternehmen so etwas machen würde und das rauskommen würde, dann wäre der Shitstorm seitens der Community wohl nicht weit.


    Mittlerweile hat übrigens der liebe Maik für Lockerungen in der vR Repaintpolitik gesorgt. Dafür ein großes Danke mal an ihn und Ulf.

  • Und desweiteren könnten die Prozesskosten wegen so "Kleinigkeiten" ein kleines Unternehmen schnell mal in die Knie zwingen,
    heißt soviel wie kleines Unternehmen+große Prozesskosten=Ruin :)

    Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von Andi112 ()

  • vR hat damals auch nicht gegen die Steam 232 Repaints von ice geklagt.

    Die Lok habe ich von DTG gekauft das ist ein Unterschied.
    Ob da vR oder ein anderer bei DTG mit entwickelt hat ist für mich der einen Kaufdeal mit DTG gemacht hat, unerheblich.Das Geschäft habe ich mit DTG getätigt und deren Eula gilt. Und die dulden in der Regel Repaints.Da kommt auch noch ein Gewohnheitsrecht dazu nach langer Duldung.


    Direkt Von vR Loks sind keine Repaints veröffentlicht worden, da vR das nicht wirklich offiziel möchte.Und Repaints nur auf umständliche Art zulässt, die mir persönlich nicht zusagt. Das akzeptiere ich dann eben.
    Wird eben die ein andere Lok nicht gekauft, nur noch essentielles.
    Kann man schön sparen bei wenn man erstmal kaufentwöhnt ist. ;)