Stresstest: So üben Lokführer für den Einsatz auf der Schiene

  • Wer jetzt denkt, der Lokführer solle halt dann mit seinem Zug vorsichtig zurückfahren, der irrt: Strengstens verboten ist das, sagt Steinhauser.

    Das hab ich jetzt schon 3x erlebt, dass ein Lokführer übers Ziel hinausgeschossen ist (zweimal zur Hälfte, einmal sogar den Bahnsteig um fast 100 Meter verfehlt) und dann einfach wieder rückwärts reingefahren ist :ugly:

  • Generell ist es untersagt seinen Zug an den Bahnsteig zurückzufahren. Auch das öffnen der Türen ist nach einen zu späten Halt untersagt.


    Marcel

    Eisenbahner im Betriebsdienst - DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee
    Baureihenbefähigung: 111, 146.2, 147, 218, 245, 401/402, 407, 425/426, 611, 612, 628.4, 650

  • Nur das scheint die meisten nicht zu interessieren. Letzte Woche erst hat sich eine 1144+Dosto Garnitur bei uns verbremst.
    Der erste Waggon war nicht mehr am Bahnsteig und trotzdem hat er die Türen freigegeben.
    Weiters muss man nach einer Zwangsbremsung, sei es PZB oder Sifa, den Fdl kontaktieren - macht auch kaum einer.

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  • Ich hab aber nichts dagegen, wenn er mal schnell ein Stück zurücksetzt und alles ist wieder in bester Ordnung.
    Wie wäre eigentlich die Prozedur laut Vorschrift, wenn man den Bahnsteig verfehlt?


    Edit: Ja, teilweise schon. Ich komm oft genug auf den Führerstand, wenn ich nett frage.

  • Wo steht das es untersagt ist, die Türen bei einem zu späten Halt freizugegeben? Mal abgesehen davon, das die meisten Triebwagen mittlerweile die Möglichkeit bieten, Türen ganz bequem per Display abzusperren, dürfen sehr wohl Türen freigegeben werden. Es ist dabei aber eine Kleinigkeit zu machen. Wobei aus dem Artikel nicht hervorging, ob er den Bstg komplett verfehlt hat. Und auch kannst du einen Zug an den Bstg zurückfahren, dauert halt eine Weile wenn man sich an die Vorschriften hält. Für mich hat sich bei einer anderen Sache im Artikel eine Frage aufgetan. Nun kam den Kollegen dort ja ein Gz mit Funkenflug entgegen. Muss man wirklich einen Nothalt geben? Ich mein, die Weisung lautet ja generell bei Meldung feste Bremse mit Vollbremsstellung anzuhalten, durch den Nothalteauftrag aber, reißt er ja komplett durch?!