An die Arbeit trotz Berufsschule (während der 4- Wochen Kündigungsfrist)?

  • Halli hallo Eisenbahnfreunde,


    ich habe mal eine (juristische) Frage:
    Und zwar breche ich (aus privaten Gründen) meine Ausbildung ab. In den 4 Wochen Kündigungsfrist (22.06- 21.07.) habe ich die nächsten 3 Wochen (ab 30.06.) Berufsschule.
    Mein Chef des Betriebes meint ich soll an die Arbeit kommen, da ich ja sowieso abrreche. Mein Klassenlehrer meint, ich soll in die Schule, da ja das Ausbildungsverhältnis noch besteht.
    Ich habe im Betrieb angerufen und gesagt, dass ich in die Schule gehe und mein Chef meinte, dass das nicht stimmt, was der Lehrer sagt und ich gefälligst an die Arbeit kommen soll.
    Ich (persönlich, aber das interessiert ja nicht) würde lieber in die Schule gehen. Was nun?
    Ich wollte meine Eltern und Klassenlehrer kontaktieren, allerdings sind sie auf Arbeit (bis ca. 23 Uhr).


    Ich bin leicht verzweifelt.

  • Juristisch wird dich hier keiner beraten können/wollen. Da hilft nur der Weg zum Anwalt. Aber das Arbeitsverhältnis wird normalerweise so bis zum Ende fortgeführt wie es hätte laufen sollen wenn der Vertrag nicht auslaufen würde. Also unverändert. Dein Chef versucht nun eben das letzte aus dir rauszuquetschen um noch einen Nutzen für sich zu finden. Die Schule sieht es aus akademischer Sicht und unterstützt den Gedanken des Lernens und dass dies wichtiger ist als für einen Ausbeuter zu malochen. Ich finde die Schule ist hier im Recht. Aber wenn die 3 Wochen laut Plan aus 2 Wochen Schule und 1 Woche Arbeit bestanden hätten, dann bleibt das warscheinlich rein rechtlich gesehen auch so. Da ändert sich also nichts nur weil du dann aufhörst. Dein Chef gehört also mal zusammengestaucht. So einen Ausbeuter hatte ich auch mal. Die sollten dafür massig Strafe zahlen müssen was sie teilweise mit den Lehrlingen anstellen.

  • Ehrlich gesagt würde ich das die letzten 4 Wochen lassen genauso wie es richtig und normal ist, also mit Deinem normalem Rhythmus Berufsschule und Arbeitgeber.


    Dieser Arbeitgeber scheint einer zu sein, der die Leute einfach ausnutzen will, darauf würde ich mich nicht einlassen!


    Argumentation von ihm hin oder her, aus seiner Sicht ist das natürlich günstig, wenn Du noch 4 Wochen bei ihm schuften würdest, aber normalerweise hast Du einen ganz normalen Ausbildungsvertrag und dazu ganz normal durch Berufsschule und AG festgelegte Zeit wo Du wo sein musst, und das würde ich auch so lassen bis zum Schluss.


    Ich glaub nirgendwo dass es ein Gesetzt direkt gibt wo steht der Azubi hat wenn er vorzeitig kündigt die letzten Tage nur im Betrieb zu verbringen, und darf nicht mehr in die Beruffschule gehen.

  • Rail-Sim.de ist da der falsche Ansprechpartner bzw. das falsche Forum. Es ist weder eine Rechtsanwaltskanzlei noch ein Gericht.


    Gibt genug Jura Foren, wo man Spezialisten fragen kann. Nicht böse gemeint, aber da kennen sich die Leute mehr aus. Hier kann aber jemand Erfahrung schreiben mit solchen Sachen.

    Viele Grüße aus Köln,
    Leonid

    ___________________________________________
    Wir haben eines gemeinsam, wir fahren Railworks.

  • Natürlich will der Chef dich im Betrieb haben, wie oben schon genannt, da kann er dich verheizen.
    ich würd zur Schule gehen wie es vorgesehen ist, was wollen die denn machen, dich kündigen? :ugly:



    Was man zwar eigentlich nicht machen sollte, aber im Extremfall der letzte Weg ist(wenn man vom Chef verheizt oder gar gemobbt wird weil man ihn ja "verraten" hat): Notfalls hilft da der Gang zum Arzt, dem die Lage Schildern und gut ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von Barrett ()

  • Kommt unter anderem auch auf die Stundenanzahl in der Berufsschule an, bei mir wars bis 2006 so, dass bei weniger als 6 Stunden Unterricht ich mich danach noch im Betrieb hätte melden müssen. Da aber die Fahrzeit von der BS zum Betrieb schon bei knapp einer Stunde lag, hat die Firma auf ihr Recht verzichtet. In der einen übrigen Stunde hätte ich im Betrieb ohnehin nix sinnvolles mehr tun können.
    Da kanns also durchaus strittige Punkte geben, sofern hier aber nicht grad jemand mit IHK-Ausbilderschein oder Anwaltslizenz rumläuft, bitte sämtliche Hinweise mit Vorsicht genießen und aus anderen Quellen absichern lassen. Grundsätzlich haben die Berufsschulen mit sowas aber gute Erfahrungen, von daher solltest du dich da durchaus beraten lassen. Vielleicht auch mal ein gemeinsames Gespräch mit Klassenlehrer/Schulleiter und Chef anbieten.

  • Zitat

    Rail-Sim.de ist da der falsche Ansprechpartner bzw. das falsche Forum. Es ist weder eine Rechtsanwaltskanzlei noch ein Gericht.


    Gibt genug Jura Foren, wo man Spezialisten fragen kann. Nicht böse gemeint, aber da kennen sich die Leute mehr aus. Hier kann aber jemand Erfahrung schreiben mit solchen Sachen.


    @Leonid Ja sicher, das weiß ich ja. Aber ich wollte mir ja nur "Rückenstärkung" hier holen. Und es können sich ja nicht 3 Forenmitglieder und ein Klassenlehrer in der selben Meinung täuschen oder?
    Naja gut, eigentlich schon, aber ich denke auch, dass ich zur Schule gehen sollte, aus den (von euch gennannten) Gründen.


    Zitat

    Kommt unter anderem auch auf die Stundenanzahl in der Berufsschule an, bei mir wars bis 2006 so, dass bei weniger als 6 Stunden Unterricht ich mich danach noch im Betrieb hätte melden müssen. Da aber die Fahrzeit von der BS zum Betrieb schon bei knapp einer Stunde lag, hat die Firma auf ihr Recht verzichtet. In der einen übrigen Stunde hätte ich im Betrieb ohnehin nix sinnvolles mehr tun können.


    @Zaunpfahl Ja so ähnlich (weniger als 5 Stunden) ist es ja bei uns auch, aber es geht ja jetzt erstmal primär um diesen Sachverhalt mit dem grundsätzlichen erscheinen in der Schule.

  • Natürlich ist ein Eisenbahnforum nicht der richtige Platz für so ein Thema, allerdings betrachte auch ich die hier Anwesenden in gewissermaßen als einen Freundeskreis, in dem man auch mal unverbindlich nach einer anderen Meinung fragen kann.


    Zum Thema:
    Es ist völlig richtig, dass du zur Schule gehst. Auch während der Kündigungsfrist ist das Ausbildungsverhältnis genauso wie gehabt, heißt du gehst in der vorgesehenen Zeit zur Schule, egal was dein Arbeitgeber dir sagt. Was soll er auch machen, dich kündigen? ;)

  • Unter ganz besonderen Voraussetzungen kann der AG m.W. bei der BBS beantragen, dass seine Leute im Betrieb eingesetzt werden. Wenn da z.B. irgendwelche Systeme ausfallen und der AG davon enormen Schaden nehmen könnte, oder du dringend Sandsäcke für das von Überflutungen gefährdete Firmengebäude tragen musst ;)
    Allerdings nicht weil ein Azubi kündigt. :ugly:

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  • Ich gehe mal davon aus, dass der Herr XXX dein Chef ist?
    Der hat genauso wie du den Ausbildungsvertrag unterschrieben, deswegen muss er sich da auch dran halten.
    Der Arbeitgeber kann dich zwar aus betrieblichen Gründen von der BS befreien, aber bei dem vorliegenden Sachverhalt würde denke ich auch ein Anwalt zu dem Schluss kommen, dass dein Arbeitgeber einfach noch Arbeitsleistung aus dir rausquetschen will.

  • Im übrigen hat der da nix zu "genehmigen" allerdings kannst du dir genehmigen mit dem Schreiben zur zuständigen Kammer zu gehen, und denen das mal vorzuzeigen, da könnte er ziemlichen Ärger kriegen.

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  • Ups, ja Herr XXX ist mein Chef.
    Habe (danke an Barrett für die Idee) bei der IHK angerufen und die meinten auch, dass ich, nur weil kündige, trotzdem zur Berufsschule verpflichtet bin.


    Edith: danke fürs "Richtigstellen" der Namen, hab ich Trottel doch auch nicht dran gedacht.

  • -- Edit:
    Dieses Posting entstand vor dem von Davidorado.
    Dann wäre das mit der IHK ja geklärt.
    -- Ende Edit



    Ich würde bei der IHK anrufen und mich informieren.


    Prinzipeill aber neige ich zu dem, was Fight43dom sagte:
    Schule ist Bestandteil deiner Ausbildung, und die besteht ja noch, auch wenn du dich innerhalb der Kündigungsfrist befindest. So wie auch Fight43dom dies empfindet, so empfinde ich das auch, dass dein AG lediglich Arbeitskraft von dir möchte unter dem Vorwand, dass du die Berufsschule ja nicht mehr benötigst.
    Man könnte gedanklich den Spieß auch umdrehen: Auch der Ausbildungsbetrieb ist zur Ausbildung da, und da du ja gekündigt hast, benötigst du deren fachkompetenz ja nicht mehr, die Schule könnte also sagen, dass du mithelfen sollst, die Schülerquote dort zu erfüllen. Das ist natürlich Nonsens, aber soll hier mal als gedankenexperiment dienen, denn du bist nicht zum Arbeiten dort im Betrieb, sondern zum lernen, daher nennt sich das auch Ausbildung, Ausbildungsbetrieb, Ausbilder und Auszubildender.


    Ich würde die IHK befragen und auch die werden dir vermutlich sagen, dass du zur Schule gehen darfst oder sogar sollst/musst.


    Nochn Edit:
    Dann würde ich deinem Chef jetzt am besten schriftlich mitteilen, dass du seinen Wunsch, dass du zur Arbeit erscheinen sollst, zur Kenntnis genommen hast, diesem Wunsch aber nicht nachkommen kannst, weil du dann deine immer noch bestehenden arbeits- und ausbildungsvertraglichen Pflichten verletzen würdest und verweist auf das telefonat mit der IHK am besten mit Uhrzeit und ansprechpartner.


    Da man nun davon ausgehen kann, dass dein Chef nicht mehr besonders gut auf dich zu sprechen sein wird, selbst wenn er Unrecht hat, solltest du dir überlegen, den Rest der Kündigungsfrist dir nicht vielleicht eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen, jeder Hausarzt wird das sofort tun, anhand der psychischen Belastung, der du nun ausgesetzt bist oder sogar bereits warst, ist dies ohne weiteres möglich, auch unter dem Aspekt der zeitlichen Begrenzung, da ja das Ausbildungsverhältnis bereits gekündigt ist und dich in der Frist befindest, die ja bald rum ist.
    ich würde dies meinem Sohnemann so empfehlen, glaube ich, und dann würde ich ihm helfen, einen Ersatz zu finden, vielleicht sogar als Fortführung dieser Ausbildung.
    So ähnlich machte ich das auch Anfang der 80er jahre. Ich habe es nicht bereut, den Saftladen zu verlassen und meine lehre anderswo fertig zu machen.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

    4 Mal editiert, zuletzt von Prelli ()

  • Zitat

    er Kündigungsfrist dich nicht vielleicht eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen, jeder Hausarzt wird das sofort tun, anhand der psychischen belastung ist dies ihne weiteres möglich.


    Das hab ich schon überlegt, ist aber nicht nötig
    Kleine Kalenderdarstellung:
    Kündigung tritt am 21.07 in Kraft (abgegeben 22.06)
    Schule geht am 30.06 los. 3 Wochen lang. Also nach der Schule ist Feierabend.


    Zitat

    Dann würde ich deinem Chef jetzt am besten schriftlich mitteilen, dass du seinen Wunsch, dass du zur Arbeit erscheinen sollst, zur Kenntnis genommen hast, diesem Wunsch aber nicht nachkommen kannst, weil du dann deine immer noch bestehenden arbeits- und ausbildungsvertraglichen Pflichten verletzen würdest und verweist auf das telefonat mit der IHK am besten mit Uhrzeit und ansprechpartner.


    Ok, schreibe ich denen mal eine Mail.

  • Ja wichtig, mach das bitte.
    Und schreib hin, wann du mit wem von der IHK telefoniertest.


    Viel Glück :)

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • aber nicht "da sie den Berufsschulbesuch nicht zu genehmigen brauchen geh ich dann da hin." :ugly:
    Was dir passieren kann, ist dass er dich bei kurzen Schultagen danach im Betrieb antreten lässt, wenn er das bis jetzt nie getan hat würde ich dass als Schikane und Mobbing ansehen.

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